ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Eventtechnik Zottl e.U. (nachfolgend Auftragnehmer genannt)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Jedes Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Dienstleistungen, Mietpreise, und Vergütungen werden im Angebot festgehalten.

Abweichungen – auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderslautende Bedingungen, die die Bestellung des Kunden enthält, sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen (sowohl im gesamten Onlineangebot als auch bei schriftlichen Aussendungen) sind ausdrücklich vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

Erteilt der Kunde dem Auftragnehmer einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragsnehmer zustande. Die Annahme hat mündlich, oder in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass der Auftragsnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass Auftragsnehmer den Auftrag annimmt.

2.1 Vertragsdauer

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückgabe bzw. Abholung der Ware.

2.2 Änderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt der Auftragsnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

Der Auftragsnehmer ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung vom vereinbarten Ablauf zu verändern. Wird vom Kunden zusätzliches Material gefordert, wird dieses in Rechnung gestellt. Wenn zusätzliche Transporte notwendig werden, werden auch diese verrechnet. Für nachträgliche Änderungen ist kein schriftlicher Abschluss erforderlich. Auch mündlich geforderte Änderungen haben vollständige Gültigkeit.

3. Mietentgeld

Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenem Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden weiteren begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Auftragsnehmer berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt zu verrechnen.

Mindestauftragswert bei einer Unterschreitung eines Auftragswertes von Euro 70,- (inkl. Mehrwertsteuer) behält sich der Auftragsnehmer vor, einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen. 4. Selbstabholung Eine Selbstabholung ist in 1160 Wien, Brestelgasse 3a möglich. Die Geräte sind nach Vereinbarung eines Abholtermins am vereinbarten Ort abzuholen und müssen nach der Veranstaltung gereinigt retourniert werden. Bei Überziehung der Mietdauer gilt Absatz 3. Bei Nichtbenutzung bzw. Nichtabholung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug vom Mietpreis nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen.

5. Veranstaltungen

Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Techniker auf der gesamten Anlage zu sorgen. Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muss jederzeit möglich sein. Bei Freiluftevents müssen die Bühne sowie der FOH-Platz (Technikplatz) wetterfest und sturmsicher sein. Während der gesamten Veranstaltung ist jedenfalls ein Zwischenlager für Verpackungsmaterial und Peripherie vom Auftraggeber bereitzustellen.

5.1 Verpflegung

Essen und antialkoholische Getränke sind vom Auftraggeber für Personal und Techniker bereitzustellen.

5.2 Werbematerialien

Dem Auftragsnehmer wird gestattet, in Absprache mit dem Veranstalter Werbematerial in Form von Bannern und Plakaten zu platzieren.

6. Diebstahl/Reparatur

Im Falle von Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Umwelteinfluss oder Vandalismus sowie unsachgemäßer Handhabung jeglicher Art durch den Auftraggeber oder Dritter, ist der entstandene Schaden vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ausnahmslos zu ersetzen.

7. Haftung

Alle überlassenen Geräte, Verpackungen und überlassenes Zubehör bleiben im Eigentum vom Auftragsnehmer. Die Weitervermietung sowie jegliche Art von Änderungen der Geräte durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch dem Auftragsnehmer nicht gestattet.

Beim Betrieb der überlassenen Geräte haftet der Auftraggeber für den gesamten Miet- bzw. Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl.

Es besteht keine Haftung seitens des Auftragsnehmers, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit ein mittelbarer oder unmittelbarer Schaden entsteht. Werden die eingesetzten Gerätschaften durch vom Auftragsnehmer zur Verfügung gestelltes Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind in diesem Fall ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.

So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere den Leuchtmittelverschleiß. Kaputte Leuchtmittel sind zu ersetzen, andernfalls werden die defekten Leuchtmittel in Rechnung gestellt.

Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt.

Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Bedingungen.

Für die Versicherung der Geräte ist der Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Musik, Videos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.

Der Auftragsnehmer haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragsnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung geklagt, so hält der Kunde dem Auftragsnehmer schad- und klaglos und hat dem Auftragsnehmer sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Soweit der Auftragsnehmer Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers.

Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und ähnliche Verträge.

8. Zahlung

Der Auftragsnehmer behält sich vor, 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung zu verlangen. Bei längeren Leistungszeiträumen behält
sich der Auftragsnehmer vor, Teilbetragsrechnungen auszustellen. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist der Auftragsnehmer berechtigt, die weitere
Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen
unverzüglich einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften.

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die vom Auftragsnehmer gestellten Rechnungen binnen 14 Tagen nach
Rechnungsausstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart (gegenüber
Verbrauchern im Sinne des KSCHG gelten 9% Verzugszinsen als vereinbart). Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.

Wird ein bereits schriftlich oder mündlich beauftragtes Angebot 14 Tage vor Auftragsbeginn storniert, werden 25%, zwischen 14 und 5 Tagen 50% und unter
5 Tagen 100% der Gesamtauftragssumme eingehoben.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen etwaiger Gegenansprüche ist unzulässig.
Die Ansprüche vom Auftragsnehmer bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des
Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens oder Ereignisses, ist der Auftragsnehmer berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche vom Auftragsnehmer bleiben hiervon unberührt.

Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu
veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke (AKM) trägt der
Auftraggeber.

Für alle projektbezogene Unterlagen, wie Angebote, Konzepte, Zeichnungen und andere, behält sich der Auftragsnehmer das Eigentums- und Urheberrecht
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle rechtlichen Angelegenheiten ist Wien. Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.

Wien, 01. Juli 2021

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